KlimaNews Ab jetzt gibt’s Geld von der KfW – Förderungen für Wärmepumpen

Am 1. Januar 2024 sind die neuesten Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten, auch dieses Mal hat sich wieder einiges getan. Verständlich, dass viele Verbraucher mittlerweile ein wenig den Überblick verloren haben – doch kein Problem, denn unsere Förderexperten im KlimaShop! Team sind stets auf dem Laufenden und kümmern sich auch weiterhin um die Beantragung der Fördergelder für KlimaShop! Kunden – ganz gleich bei welcher Einrichtung > Bafa (alt) > KfW (neu). Wichtig zu wissen: die Förderungen unterscheiden sich zwischen Wohn- und Nichtwohngebäude (Privat und Gewerbe).

Für Interessierte nachfolgend ein Überblick aller relevanten Änderungen seit Anfang des Jahres.

Welche Förderungen erhalten KlimaShop! Kunden?
Das GEG bietet Verbrauchern die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für die Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen in ihren Gebäuden zu erhalten. In Bezug auf unsere Leistungen bedeutet das konkret:
1. Der Austausch einer bestehenden Heizung mit einer Wärmepumpe
2. Die Neuinstallation einer Wärmepumpe

Wo werden die Fördergelder beantragt?
Die Beantragung von Förderungen durch das GEG war bisher ausschließlich über das Bafa möglich. Neu ist nun die Option, Fördermittel über die KfW zu beantragen.

Warum nun KfW und nicht mehr Bafa?
Während das Bafa eher auf Einzelmaßnahmen fokussiert ist, bietet die KfW umfassendere Programme für energetische Sanierungen an. Verbraucher können somit je nach Projekt und Umfang die passende Förderung wählen. Leistungen von KlimaShop! können aus den Fördertöpfen der KfW bezuschusst werden.

Fördergelder für Wärmepumpe KlimaShop!

 

Wie funktioniert die Antragsstellung?
1. Sie erteilen den Auftrag an KlimaShop!
2. Wir stellen den Antrag für die Förderung bei der KfW
3. Bis der Zuwendungsbescheid eintrifft, können Sie den Auftrag bei uns stornieren
4. Der Zuwendungsbescheid ist eingetroffen, wir beginnen mit den Arbeiten

Info: Sie können den Antrag auf Fördergelder auch beantragen, nachdem Sie uns bereits beauftragt haben. Ein gewisses Restrisiko einer Ablehnung seitens der KfW bleibt jedoch bestehen.

An wen kann ich mich wenden?
Die Möglichkeiten und Programme bei der KfW sind sehr umfangreich. Unser Experte Michael Pankoke hat sich intensiv mit den Neuerungen beschäftigt und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Letztendlich müssen Sie sich, wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit mit uns entscheiden, nicht um die Auswahl des Programms sowie die Antragsstellung kümmern, das erledigen wir professionell und schnell für Sie.

Wie hoch fallen die Fördergelder für Wohngebäude aus?
Das kann so pauschal nicht beantwortet werden; in einer individuellen Beratung können wir dies mit Ihnen zusammen jedoch ermitteln. Grob kann man festhalten, dass bis 21.000 Euro Fördergelder möglich sind. Zudem gilt:

  • Eine Grundförderung in Höhe von 30 Prozent der Installationskosten ist vorgesehen.
  • Zusätzlich erhalten Verbraucher, die eine alte fossile Heizung bis Ende 2028 austauschen, einen Geschwindigkeitsbonus von weiteren 20 Prozent
  • Für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro jährlich ist zudem ein Einkommensbonus von 30 Prozent vorgesehen.

 
Info: Diese Boni können kumuliert werden, allerdings darf die Gesamtförderung 70 Prozent der Gesamtkosten nicht übersteigen.
 

Wie hoch fallen die Fördergelder für Nichtwohngebäude aus?
Wir empfehlen Gewerbekunden eine individuelle Beratung durch unsere KlimaShop! Förder-Experten. Es stehen zahlreiche unterschiedliche Förderprogramme mit verschieden hohen Fördersätzen für Nichtwohngebäude zur Verfügung, welche hauptsächlich von der Größe der zu klimatisierenden Flächen abhängig sind.

Kontaktieren Sie uns:
KlimaShop! ist ein führender Dienstleister im süddeutschen Raum für nachhaltige und energieeffiziente Klimakonzepte. Mit hoher Fachkompetenz im Bereich der Wärmepumpen und den dazu gehörenden Fördermöglichkeiten, unterstützen wir unsere Kunden umfassend, um Wohngebäude (Privatkunden) als auch Nichtwohngebäude (Gewerbekunden) energieeffizienter zu gestalten. Einfach anrufen oder E-Mail schreiben, wir sind für Sie da.

Ihr Ansprechpartner:
Herr Michael Pankoke > Termin vereinbaren

 

Download Info-PDF:
Auf einen Blick: Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

Weiterführende Links:
www.energiewechsel.de/geg-2024