Darstellungsprobleme? Hier online ansehen!

NUR NOCH 44 TAGE BIS ZUM R22-VERBOT!

JETZT PÜNKTLICH HANDELN und geldstrafen vermeiden!


Der Einsatz von R22 in Neuanlagen ist seit 2007 verboten. Ab dem 01.01.2015 besteht ein striktes Nachfüllverbot an bestehenden R22-Anlagen mit HFCKW-22, einschließlich wiederaufgearbeitetem R22.

Ab 2015 dürfen keine Eingriffe mehr in den Kältemittelkreis von Kältemaschinen und Flüssigkeitskühlern durchgeführt werden, die mit R22 und anderen H-FCKW-Kältemitteln betrieben werden, um recyceltes Kältemittel nachzufüllen. Kältemaschinen und Flüssigkeitskühler müssen im Fall von Reparaturen abgeschaltet werden!

Laut Gesetz sind Eingriffe in den Kältekreislauf dann verboten und können als Ordnungswidrigkeit im Sinne des Chemikaliengesetzes mit Geldstrafen bis zu 50.000 EUR je nach Verstoß geahndet werden.

Wenden Sie sich an unseren Kundendienstleiter, Herrn Torsten Ehrhardt unter 0821 / 74866-0 oder torsten.ehrhardt@klimashop.de – er berät Sie gerne!

Die gültige EU-Verordnung finden Sie unter diesem Link:
>> Verordnung EU 1005/2009 vom 16.09.2009