Friedberg/München - Das Stadthotel Germania ist ein Klassiker für München-Touristen und Geschäftsleute. Tolle City-Lage,...
Förderungenfür Ihre KlimaTechnik!
KlimaShop! Ihr Spezialist für Klimatechnik
Seit Anfang diesen Jahres bietet das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) neue Fördermittel für energieeffiziente Gebäude an. Gefördert wird daher auch unsere innovative KlimaTechnik!, die wir bei unseren Kunden, ganz gleich ob privat oder gewerblich, schon seit einigen Jahren verbauen.
-
Für was können die Fördermittel eingesetzt werden?
Unter anderem Luft-Luft-Wärmepumpen im Bereich der Heiztechnik sowie Luft-Luft(A2A)-Klimageräte im Bereich der Kühltechnik. Die Fördermittel können sowohl für Wohngebäude, gewerbliche Räume und Einzelmaßnahmen beantragt werden. Die Fördermittel können im Übrigen nicht nur für den Einbau von neuen Anlagen verwendet werden, sondern auch für den Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inkl. Wärme-/Kälterückgewinnung.
-
Wie hoch sind die Fördermittel?
Das Mindestvolumen liegt bei 2.000 Euro. Je nach verbauter KlimaTechnik! liegt der Zuschuss bei 20 bis 35 %.
-
Beispielrechnung
Gehen wir davon aus, dass der Einbau eines Klimagerätes gesamt 4.000 Euro kostet:
Geräte: 2500 Euro
Montage: 1000 Euro
Material Installation: 250 Euro
Ergänzungsmaßnahmen: 250 Euro
Gesamtkosten: 4000 EuroFörderung 35 % = 1400 Euro
Ihre effektive Gesamtkosten = 2600 Euro -
Muss ich die Fördermittel zurück zahlen?
Nein. Anders als bei KfW-Darlehen und deren enthaltenen Zuschüsse, handelt es sich bei den hier beschriebenen Fördermittel um nicht rückzahlbare Zuschüsse.
-
Wie funktioniert die Beantragung?
- Die Antragstellung beim BAFA muss erfolgen, BEVOR mit den Maßnahem begonnen wurde
- Ihr Antrag wird vom BAFA geprüft, nach positiver Bewilligung erhalten Sie postalisch einen Bescheid über die Höhe
- Die Einbindung und Umsetzung muss durch Energieeffizienz-Experten (EEE) erfolgen, der beim Bund gelistet sind. KlimaShop! ist gelistet
- Binnen 24 Monaten nach Bewilligung müssen die Maßnahmen umgesetzt werden
- Es muss nachgewiesen werden, dass die Maßnahmen umgesetzt wurden und dass die Rechnung für die Maßnahmen bezahlt wurde
- Diese Nachweise müssen auf der BAFA-Plattform hochgeladen werden
- Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt auf Ihr Konto
Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt der BAFA entnehmen: Download Merkblatt Antragstellung
Gerne sind wir Ihnen bei der Antragsstellung behilflich.
-
Wie fallen die Höchsgrenzen aus?
Höchstgrenze bei Wohngebäuden (WG):
- Förderfähige Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmensind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit;
- Förderfähige Kosten für die Baubegleitung sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid.
Höchstgrenzen bei Nichtwohngebäuden (NWG):
- Förderfähige Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmensind gedeckelt auf 1.000 Euro pro QuadratmeterNettogrundfläche, insgesamt auf maximal 15 Mio. Euro;
- Förderfähige Kosten für die Baubegleitung sind gedeckelt auf 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 20.000 Euro pro Bewilligung.
Primärer Zweck der Förderung ist die Ausstattung von Wohn- und Gewerberäumen mit innovativer KlimaTechnik!, welche den CO2 Ausstoß sänkt und dem Klimawandel positiv entgegen wirkt. Diese zukunftsweisende Technik ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch für Ihre Energiekosten. Im Laufe der ersten .?..?. Jahre amortisiert sich die anfänglich höhere Investition und Sie sparen bis zu … % ??? Ihrer jährlichen Ausgaben.
Wir haben Ihr Interesse geweckt und die Förderung klingt interessant?