KlimaNews Förderung von Luft-Luft-Wärmepumpen – Aktuelles zu BEG EM ab Januar 2023

Zum Beginn des Jahres 2023 wird es im Rahmen des BEG-EM Änderungen bei den Voraussetzungen zur Förderung von Luft-Luft-Wärmepumpen geben.

Eine Übergangsfrist läuft aktuell bis zum Stichtag 01. Januar 2023. Ab diesem Datum müssen alle Wärmepumpen die erzeugten Wärmemengen messen und erfassen, außerdem gibt es zusätzliche Anforderungen an die Netzdienlichkeit. Nachzuweisen sind diese über Standards wie VHP-Ready oder SG-Ready.

Die Erzeugung und Speicherung von warmem Wasser ist notwendig, damit der Standard SG-Ready erfüllt wird. Für die luftgeführten Wärmepumpen ist das aktuell nicht möglich. Es gibt aktuell keine Information von der BAFA, wie die Anforderung erfüllt werden kann. Unter Mitwirkung von Panasonic hat der FGK-Verband eine Alternative bezüglich der Erfüllung der Netzdienlichkeit vorgeschlagen und an die BAFA übermittelt. Eine Reaktion seitens des BAFA steht aktuell noch aus.

Die Bedeutung für die Förderfähigkeit von Wärmepumpen

Keine luftgeführte Wärmepumpe kann den Standard SG-Ready erfüllen, weil die Möglichkeit der Warmwassererzeugung fehlt. Es betrifft sowohl die Serien ECOi und PACi als auch die förderfähigen Geräte zur Raumklimatisierung. Ab dem 01. Januar 2023 kann keine Förderung mehr für diese Geräte beantragt werden, wenn es keine Änderung durch die BAFA geben sollte.

Falls aktuell ein Einbau von Ihnen oder Ihren Kunden in Planung ist, sollte der Antrag auf Förderung vor dem 31.12.2022 gestellt werden. Das Vorhaben kann dann in einem Zeitraum von zwei Jahren umgesetzt werden. Bestehende Geräte müssen nicht nachgerüstet werden. Es ist im Nachhinein möglich, den Typ des Geräts noch zu ändern, wenn es förderfähig ist.

Das BEG-EM könnte geändert werden

Alle luftgeführten Wärmepumpen von Panasonic werden die Anforderungen erfüllen, wenn die vom FGK vorgeschlagenen Änderungen von der BAFA angenommen werden und eine alternative Form der Netzdienlichkeit eingeführt wird. Die Wärmemengen können dann ebenfalls erfasst werden, somit wären die entsprechenden Geräte weiterhin förderfähig. Es sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich und deshalb ist aktuell nicht klar, ob es zu dieser Änderung kommt und wann das sein könnte.