KlimaNews KlimaShop! ist jetzt präqualifiziertes Unternehmen

KlimaShop! wurde für die im Zertifikat aufgeführten Leistungsbereiche präqualifiziert und in die Liste der präqualifizierten Bauunternehmen beim Verein für Präqualifizierung von Bauunternehmen eingetragen.

Zweck des Vereins

Bauunternehmen müssen als Bieter bei öffentlichen Vergabeverfahren in Deutschland die notwendigen Unterlagen zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 6 VOB/A insbesondere bezüglich Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit für jedes einzelne Vergabeverfahren durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachweisen. Öffentliche Vergabestellen prüfen daraufhin diese Unterlagen für jeden Bieter und jede Baumaßnahme erneut. Vor diesem Hintergrund ist es die Zielsetzung des Vereins, durch Präqualifikation eine Rationalisierung bei öffentlichen Vergabeverfahren in Deutschland zu ermöglichen.

Hierzu wird den öffentlichen Auftraggebern zur Erleichterung ihrer Arbeit eine Liste derjenigen Unternehmen zur Verfügung gestellt, die präqualifiziert sind, in ein öffentliches Vergabeverfahren eingebunden zu werden, weil sie die in der VOB festgelegten Eignungsvoraussetzungen erfüllen.

Die vorgelagerte und auftragsunabhängige Prüfung der von der VOB definierten Eignungsnachweise trägt erheblich zur Kostenreduzierung bei und erfolgt als freiwilliges Angebot künftig durch eigens damit beauftragte Präqualifizierungsstellen unter ständiger Überwachung und Kontrolle des von allen am Vergabeverfahren Beteiligten unabhängigen Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V..

Durch die auf den Leistungsbereich bezogene vorgelagerte Eignungsprüfung wird folgendes sichergestellt:

  • Prüfung der Eignungsnachweise bereits vor der Abgabe der Angebote
  • Prüfung der Eignungsnachweise durch speziell qualifizierte und unabhängige Stellen unter Beachtung bundeseinheitlicher Vorgaben
  • Regelmäßige Überwachung der durchgeführten Eignungsprüfungen durch den unabhängigen Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
  • Entlastung von Unternehmen und Vergabestellen
  • Kosten- und Zeitersparnis
  • Präqualifikation auch für Nachunternehmer
  • Qualitätssteigerung durch von unabhängigen Dritten geprüfte Informationen über qualifizierte Unternehmen
  • Transparenz bei öffentlichen Vergaben

Die Anerkennung der Präqualifikation durch die öffentlichen Auftraggeber ist in der VOB 2009 verankert.

Hinweis: Um Missverständnissen vorzubeugen, weisen wir darauf hin, dass die mit der Präqualifikation (PQ VOB) bestätigten Eignungsnachweise bezüglich Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit gemäß § 6 VOB/A weder die wirtschaftliche Stabilität von Bietern noch die Qualitätssicherung entsprechend den Vorgaben von Technischen Regelwerken oder der zuständigen Bauaufsicht enthält. Hierfür trifft die Vergabestelle ggf. besondere Vorkehrungen. Das gilt auch für spezielle auftragsbezogene Eignungsnachweise.

Aufgaben des Vereins

Die Aufgaben des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. sind in der Leitlinie für die Durchführung der Präqualifikation von Bauunternehmen benannt. Im Kern wird für Deutschland ein von privaten Präqualifizierungsstellen durchgeführtes einheitliches Präqualifizierungsverfahren vorgegeben.

Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes können bei diesen Stellen ihre Eignung für öffentliche Bauaufträge in Deutschland mit einer Präqualifikation nachweisen.

Es gehört zu den laufenden Aufgaben des Vereins und seiner Organisation, sich für jedes in der Liste aufgeführte Unternehmen von den Präqualifizierungsstellen den Nachweis erbringen zu lassen, dass die Voraussetzungen für eine Präqualifikation als Eignungsnachweis für die Vergabestellen öffentlicher Auftraggeber gegeben sind.

Gemäß den Vorgaben der Leitlinie führt der Verein auf der Grundlage der von den Präqualifzierungsstellen zur Verfügung gestellten Daten die bundesweite Liste präqualifizierter Unternehmen und stellt diese im Internet allen Beteiligten zur Verfügung.

Der Verein beauftragt die im wettbewerblichen Verfahren ausgewählten Präqualifizierungsstellen, überwacht und kontrolliert deren Arbeitsweise und sorgt damit für die Einhaltung der Richtlinien für ein bundesweit einheitliches Präqualifizierungsverfahren.